Fachbeitrag 19.04.2018

Arbeitsrecht Ukraine 2026 – Arbeitsverträge, Arbeitserlaubnis und Beschäftigung von Ausländern in der Ukraine


Arbeitsrecht Ukraine 2026 – Arbeitsverträge, Arbeitserlaubnis und Beschäftigung von Ausländern in der Ukraine

Deutschsprachige Rechtsberatung für Arbeitsrecht Ukraine, Arbeitsverträge und Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

Aktualisiert: Mai 2026

Das ukrainische Arbeitsrecht weist zahlreiche Besonderheiten auf, die sich erheblich vom deutschen Arbeitsrecht unterscheiden. Gerade deutsche Unternehmen, Investoren und ausländische Arbeitnehmer stoßen bei Arbeitsverträgen, Arbeitserlaubnissen, Aufenthaltsfragen und Sozialabgaben häufig auf komplexe praktische Probleme.

Ahrens & Schwarz und Rechtsanwalt Sergej Petrusenko begleiten seit über 20 Jahren deutsche Mandanten bei arbeitsrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen in der Ukraine und gehören zu den bekanntesten deutschsprachigen Ansprechpartnern für Arbeitsrecht Ukraine und Beschäftigung von Ausländern in der Ukraine.

Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:

  • Arbeitsvertrag Ukraine
  • Arbeitserlaubnis Ukraine
  • Beschäftigung von Ausländern
  • Aufenthaltsgenehmigung Ukraine
  • Geschäftsführer Ukraine
  • Arbeitsrechtliche Beratung
  • Unternehmensbetreuung
  • Sozialabgaben Ukraine
  • Arbeitsmigration
  • internationale Arbeitsverhältnisse

Arbeitsvertrag Ukraine – Voraussetzungen und Besonderheiten

Vor Beginn der Arbeitsaufnahme in der Ukraine muss grundsätzlich ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.

Für viele Arbeitsverhältnisse ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben.

Arbeitsverträge regeln insbesondere:

  • Arbeitszeit
  • Vergütung
  • Urlaub
  • Probezeit
  • Kündigungsfristen
  • Tätigkeitsbereich
  • Sozialleistungen
  • Verantwortlichkeiten

Gerade bei internationalen Unternehmen und ausländischen Arbeitnehmern sollte der Arbeitsvertrag sorgfältig auf ukrainisches Arbeitsrecht abgestimmt werden.

Probezeit und Befristung von Arbeitsverträgen

Die gesetzliche Probezeit darf in der Ukraine grundsätzlich drei Monate nicht überschreiten.

Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit fortgesetzt, entsteht regelmäßig ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Befristete Arbeitsverträge sind nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.

Dies betrifft insbesondere:

  • projektbezogene Tätigkeiten,
  • zeitlich begrenzte Arbeiten,
  • besondere Interessen des Arbeitnehmers,
  • bestimmte gesetzlich geregelte Fallgruppen.

Arbeitszeit und Urlaub in der Ukraine

Die reguläre Arbeitszeit beträgt grundsätzlich maximal 40 Stunden pro Woche.

In der Praxis gilt überwiegend die:

  • 5-Tage-Woche

Überstunden sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt derzeit:

  • 24 Kalendertage pro Jahr

Nicht genommener Urlaub muss grundsätzlich finanziell ausgeglichen werden.

Auch unbezahlter Urlaub ist in der Ukraine weit verbreitet.

Kündigung von Arbeitsverhältnissen in der Ukraine

Arbeitnehmer können Arbeitsverhältnisse grundsätzlich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch:

Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Rechtsanwalt Sergej Petrusenko, eine Nachricht.

  • fristlose Kündigungen,
  • außerordentliche Kündigungen,
  • arbeitgeberseitige Kündigungen

möglich.

Kündigungen durch den Arbeitgeber sind allerdings nur aus gesetzlich vorgesehenen Gründen zulässig.

Gerade bei internationalen Unternehmen sollte die Beendigung von Arbeitsverhältnissen rechtlich sorgfältig vorbereitet werden.

Beschäftigung von Ausländern in der Ukraine

Für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in der Ukraine ist grundsätzlich vor Arbeitsbeginn eine Arbeitserlaubnis erforderlich.

Die Arbeitserlaubnis wird regelmäßig durch den Arbeitgeber beantragt.

Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:

  • Arbeitserlaubnis Ukraine
  • Beschäftigung deutscher Arbeitnehmer
  • Geschäftsführer-Arbeitserlaubnis
  • Aufenthaltsgenehmigung Ukraine
  • Arbeitsmigration
  • Unternehmensaufenthalt Ukraine

Die Arbeitserlaubnis wird in der Regel befristet erteilt und muss regelmäßig verlängert werden.

Aufenthaltsrecht und Arbeitsgenehmigungen

Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer steht häufig in engem Zusammenhang mit:

  • Aufenthaltsgenehmigungen,
  • Visa,
  • Unternehmensgründungen,
  • Geschäftsführerpositionen,
  • Migration und Familiennachzug.

Unsere Kanzlei begleitet Mandanten bei:

  • Aufenthaltsrecht Ukraine
  • Geschäftsaufenthalt Ukraine
  • Unternehmeraufenthalt
  • Arbeitsvisa
  • Familienaufenthalt
  • internationalen Unternehmensstrukturen

Sozialabgaben und Lohnsteuer in der Ukraine

Das ukrainische Abgabensystem unterscheidet sich erheblich vom deutschen System.

Zu beachten sind insbesondere:

  • Einkommenssteuer Ukraine
  • Militärabgabe
  • Sozialbeiträge
  • Rentenfonds
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Arbeitgeberanteile

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die entsprechenden Abgaben einzubehalten und abzuführen.

Gerade internationale Unternehmen sollten die arbeits- und steuerrechtlichen Pflichten sorgfältig beachten.

Arbeitsrecht Ukraine im Kriegszustand

Seit Beginn des Krieges haben sich einzelne arbeitsrechtliche Regelungen und Verwaltungsabläufe verändert.

Dies betrifft insbesondere:

  • Mobilisierung,
  • Arbeitsorganisation,
  • Kündigungsschutz,
  • Arbeitszeiten,
  • Fernarbeit,
  • Ausreisebeschränkungen,
  • Unternehmensbetrieb im Kriegszustand.

Unsere Kanzlei begleitet weiterhin Unternehmen und Arbeitnehmer direkt vor Ort in der Ukraine.

Deutschsprachige Kanzlei für Arbeitsrecht Ukraine seit über 20 Jahren

Ahrens & Schwarz begleitet seit über 20 Jahren deutsche Unternehmen, Investoren und Arbeitnehmer in der Ukraine.

Unsere Mandanten profitieren insbesondere von:

  • deutschsprachiger Betreuung direkt vor Ort in Kiew
  • praktischer Erfahrung mit ukrainischen Behörden
  • Unterstützung bei Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltsfragen
  • arbeitsrechtlicher Vertragsgestaltung
  • wirtschaftsrechtlicher Begleitung
  • Komplettlösungen aus einer Hand
  • Betreuung ohne persönliche Anreise

Weitere Informationen:
Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht und Unternehmensberatung Ukraine

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