Aktualisiert: Mai 2026
Das ukrainische Arbeitsrecht weist zahlreiche Besonderheiten auf, die sich erheblich vom deutschen Arbeitsrecht unterscheiden. Gerade deutsche Unternehmen, Investoren und ausländische Arbeitnehmer stoßen bei Arbeitsverträgen, Arbeitserlaubnissen, Aufenthaltsfragen und Sozialabgaben häufig auf komplexe praktische Probleme.
Ahrens & Schwarz und Rechtsanwalt Sergej Petrusenko begleiten seit über 20 Jahren deutsche Mandanten bei arbeitsrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen in der Ukraine und gehören zu den bekanntesten deutschsprachigen Ansprechpartnern für Arbeitsrecht Ukraine und Beschäftigung von Ausländern in der Ukraine.
Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:
Vor Beginn der Arbeitsaufnahme in der Ukraine muss grundsätzlich ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.
Für viele Arbeitsverhältnisse ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben.
Arbeitsverträge regeln insbesondere:
Gerade bei internationalen Unternehmen und ausländischen Arbeitnehmern sollte der Arbeitsvertrag sorgfältig auf ukrainisches Arbeitsrecht abgestimmt werden.
Die gesetzliche Probezeit darf in der Ukraine grundsätzlich drei Monate nicht überschreiten.
Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit fortgesetzt, entsteht regelmäßig ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Befristete Arbeitsverträge sind nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
Dies betrifft insbesondere:
Die reguläre Arbeitszeit beträgt grundsätzlich maximal 40 Stunden pro Woche.
In der Praxis gilt überwiegend die:
Überstunden sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt derzeit:
Nicht genommener Urlaub muss grundsätzlich finanziell ausgeglichen werden.
Auch unbezahlter Urlaub ist in der Ukraine weit verbreitet.
Arbeitnehmer können Arbeitsverhältnisse grundsätzlich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch:
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möglich.
Kündigungen durch den Arbeitgeber sind allerdings nur aus gesetzlich vorgesehenen Gründen zulässig.
Gerade bei internationalen Unternehmen sollte die Beendigung von Arbeitsverhältnissen rechtlich sorgfältig vorbereitet werden.
Für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in der Ukraine ist grundsätzlich vor Arbeitsbeginn eine Arbeitserlaubnis erforderlich.
Die Arbeitserlaubnis wird regelmäßig durch den Arbeitgeber beantragt.
Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:
Die Arbeitserlaubnis wird in der Regel befristet erteilt und muss regelmäßig verlängert werden.
Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer steht häufig in engem Zusammenhang mit:
Unsere Kanzlei begleitet Mandanten bei:
Das ukrainische Abgabensystem unterscheidet sich erheblich vom deutschen System.
Zu beachten sind insbesondere:
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die entsprechenden Abgaben einzubehalten und abzuführen.
Gerade internationale Unternehmen sollten die arbeits- und steuerrechtlichen Pflichten sorgfältig beachten.
Seit Beginn des Krieges haben sich einzelne arbeitsrechtliche Regelungen und Verwaltungsabläufe verändert.
Dies betrifft insbesondere:
Unsere Kanzlei begleitet weiterhin Unternehmen und Arbeitnehmer direkt vor Ort in der Ukraine.
Ahrens & Schwarz begleitet seit über 20 Jahren deutsche Unternehmen, Investoren und Arbeitnehmer in der Ukraine.
Unsere Mandanten profitieren insbesondere von:
Weitere Informationen:
Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht und Unternehmensberatung Ukraine
Hauptseite:
Ahrens & Schwarz – Deutschsprachige Rechtsberatung Ukraine
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